Zuletzt aktualisiert: 12.12.2024

ESG

Nachhaltigkeitsstrategie der Thalmann & Verling Trust reg.

Nachhaltigkeitsstrategie (Art. 3 SFDR)

Die Thalmann & Verling Trust reg. berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Anlageentscheidungen indirekt durch ein internes ESG-Bewertungssystem, das sich an der Methodik von Morningstar orientiert. Auch bei klassischer Vermögensverwaltung werden Fonds und ETFs hinsichtlich ihrer ESG-Einstufung beurteilt und innerhalb der Portfolios transparent ausgewiesen. Dadurch erhalten Kundinnen und Kunden – unabhängig vom gewählten Mandat – Einblick in die ESG-Ausrichtung ihrer Anlagen. Eine systematische Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Anlageentscheidungen im Sinne einer vollständig integrierten ESG-Strategie erfolgt derzeit jedoch nicht.

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Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen (Art. 4 SFDR)

Keine Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAIs):
Die Thalmann & Verling Trust reg. berücksichtigt aktuell nicht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne von Art. 4 SFDR. Diese Entscheidung beruht auf der Grösse des Unternehmens, den vorhandenen Ressourcen sowie auf der aktuell geringen Nachfrage seitens der Kundschaft. Eine zukünftige Berücksichtigung wird regelmässig evaluiert.

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Vergütungspolitik und Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 SFDR)

Unsere Vergütungssysteme unterstützen ein angemessenes Management von Risiken – auch im Bereich Nachhaltigkeit. Sie setzen keine Anreize zur Übernahme übermässiger Nachhaltigkeitsrisiken, fördern keine übermässige Handelsaktivität und vermeiden Interessenkonflikte. Die Vergütungspolitik ist neutral gegenüber ESG-Kriterien ausgestaltet.

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Produktbezogene Offenlegung (Art. 10 SFDR)

Die Thalmann & Verling Trust reg. bietet derzeit keine Finanzprodukte gemäss Art. 8 oder 9 SFDR an. Kundenanfragen zu gezielt nachhaltigen Anlagelösungen werden jedoch individuell geprüft und können – je nach Mandatsgestaltung – umgesetzt werden.